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IRZ 5, Mai 2014, Seite 197

Bitcoin in der IFRS-Bilanzierung

Christian Thurow

Bitcoin und andere Kryptowährungen (etwa Ripple (XRP), Litecoin, NXT oder Peercoin) sind auf dem Vormarsch. Ihre Akzeptanz im Wirtschaftsleben nimmt stetig zu. Je mehr Unternehmen Waren und Dienstleistungen in Bitcoin kaufen und verkaufen, desto dringender stellt sich die Frage nach der bilanziellen Behandlung. Vonseiten des IASB herrscht hierzu noch Stille. Beim amerikanischen FASB hat sich das Small Business Advisory Committee (SBAC) in seiner Sitzung vom mit der bilanziellen Behandlung von Bitcoin beschäftigt. Allerdings scheinen hierbei mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben worden zu sein.

1. Bitcoin – Zahlungsmittel, finanzieller Vermögenswert oder immaterieller Vermögensgegenstand?

Es stellt sich die Frage, als welche Art von Vermögenswert der Bitcoin zu bilanzieren ist. Dies ist bei selbsterstellten Bitcoin vor allem für den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung von Bedeutung, da die Klassifizierung entscheidet, ob zu (fortgeführten) Herstellungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

Vielfach wird im Internet dafür plädiert, Bitcoin einfach wie eine weitere Fremdwährung zu behandeln. Dem steht entgegen, dass Bitcoin in vielen Ländern nicht als Zahlun...

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