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Die Überarbeitung der IFRS-Konsolidierungsregelungen im Überblick – Abgrenzung des Konsolidierungskreises
Im Mai 2011 veröffentlichte das IASB die verabschiedete Fassung von IFRS 10 (Consolidated Financial Statements), IFRS 11 (Joint Arrangements) und IFRS 12 (Disclosure of Interests in Other Entities) als Ergebnis eines umfassenden Projekts zur Überarbeitung der IFRS-Konsolidierungsregelungen. Die erstmalige Anwendung der Standards ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, verpflichtend; eine frühere Anwendung ist zulässig – allerdings nur bezogen auf die drei genannten Standards gemeinsam. Aufgrund eines zeitlich nachgelagerten Endorsements besteht innerhalb der EU eine Anwendungspflicht der neuen Regelungen ab dem Geschäftsjahr 2014, wobei auch hier eine frühere Anwendung möglich ist. Bei der Erstanwendung der Normen sind die jeweiligen Übergangsvorschriften zu beachten.
Die folgenden Ausführungen geben vor dem Hintergrund der neuen Standards einen Überblick über die bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach IFRS bestehenden Einbeziehungsregelungen, -wahlrechte und -verbote und fassen diese in einem Vergleich mit den entsprechenden HGB-Regelungen synoptisch zusammen.
1. Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen
Durch IFRS 10 wurden der gesellschaftsrech...