Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 4, August 2014, Seite 207

FinStrG-Novelle 2014

Der Nationalrat hat am ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014), beschlossen (57/BNR 25. GP). Die Hauptgesichtspunkte der Novelle sind:

  • Ausschluss der strafbefreienden Wirkung einer wiederholten Selbstanzeige und

  • Entrichtung eines Zuschlags als Voraussetzung der Zuerkennung strafbefreiender Wirkung durch Selbstanzeigen, die anlässlich von finanzbehördlichen Nachschauen, Beschauen, Abfertigungen oder Prüfungen von Büchern oder Aufzeichnungen erstattet werden.

Die neue Rechtslage ist auf alle nach dem erstatteten Selbstanzeigen anwendbar.

Der Gesetzestext samt Materialien ist online abrufbar unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/Finanzstrafgesetznovelle-2014.html

Fortsetzung auf Seite 216.

Rubrik betreut von: Julia Schulz und Matthias Schimka
Dr. Julia Schulz (ehemals Fragner) ist Mitarbeiterin der Oesterreichischen Nationalbank und externe Lehrbeauftragte am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Matthias Schimka ist Rechtsanwalt in Wien und externer Lehrbeauftragter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
Daten werden geladen...