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FinStrG-Novelle 2014
Der Nationalrat hat am ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014), beschlossen (57/BNR 25. GP). Die Hauptgesichtspunkte der Novelle sind:
Ausschluss der strafbefreienden Wirkung einer wiederholten Selbstanzeige und
Entrichtung eines Zuschlags als Voraussetzung der Zuerkennung strafbefreiender Wirkung durch Selbstanzeigen, die anlässlich von finanzbehördlichen Nachschauen, Beschauen, Abfertigungen oder Prüfungen von Büchern oder Aufzeichnungen erstattet werden.
Die neue Rechtslage ist auf alle nach dem erstatteten Selbstanzeigen anwendbar.
Der Gesetzestext samt Materialien ist online abrufbar unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/Finanzstrafgesetznovelle-2014.html
Fortsetzung auf Seite 216.