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IRZ 4, April 2014, Seite 143

Wesentliche Erkenntnisse aus dem Tätigkeitsbericht der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung für das Jahr 2013

Edgar Ernst

Seit Gründung im Jahr 2005 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihr fehlerpräventives Instrumentarium permanent weiterentwickelt. Der Rückgang der Fehlerquote in den Jahren 2012 und 2013 unter das hohe Niveau der Vorjahre bekräftigt die DPR darin, auch in Zukunft den Fokus auf präventive Maßnahmen zu legen. Der vorliegende Beitrag fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Tätigkeitsbericht der DPR für das Jahr 2013 zusammen und stellt die neuen präventiven Instrumente der DPR vor.

1. Einleitung

Mit dem Bilanzkontrollgesetz wurde im Jahr 2004 die rechtliche Grundlage für das zweistufige Enforcement-Verfahren in Deutschland geschaffen. Neben der Aufdeckung von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften hat das Enforcement v.a. die Prävention von Fehlern in der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen zum Ziel. Seit Aufnahme der operativen Tätigkeit am hat die DPR ihr Repertoire an fehlerpräventiven Maßnahmen kontinuierlich erweitert. In der Tatsache, dass die Fehlerquote im Jahr 2013 mit 14 % zum zweiten Mal in Folge unter das hohe Niveau der Vorjahre (2010: 26 %) zurückgegangen ist, sieht die DPR einen wichtigen Qualitätsbeweis ihr...

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