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IRZ 3, März 2014, Seite 113

Angaben zu strukturierten Unternehmen im IFRS-Konzernabschluss von Kreditinstituten

Beispiele für die Praxis

Anita Dietrich und Carolin Stoek

Die Umsetzung der Angabepflichten aus IFRS 12 „Disclosures of Interests in Other Entities” zu strukturierten Unternehmen, d.h. Unternehmen, bei denen Beherrschung allein durch vertragliche Regelungen und nicht über Stimmrechte erreicht wird, stellt Kreditinstitute vor die Herausforderung, ihren Datenhaushalt auf die neuen Anforderungen einzustellen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Granularität der bisher verfügbaren Daten – z.B. zur Erfüllung der Anforderungen des IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures” – ausreicht, um die Anforderungen des IFRS 12 zu erfüllen. Während die Autoren sich in einem früheren Beitrag theoretisch mit den Anforderungen bzw. der Begriffswelt des IFRS 12 auseinandergesetzt haben, geben sie nachfolgend ausgewählte Beispiele für die Angabepflichten zu strukturierten Unternehmen und beschäftigen sich mit praktischen Anwendungsfragen.

1. Kompatibilität der Angabepflichten von IFRS 12 und IFRS 7

Einige der Angabepflichten des IFRS 12 überschneiden sich mit den Angabepflichten des IFRS 7. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Angabe zu Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und zum maximalen Ausfallrisiko im Zusammenhang mit Kre...

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