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Behandlung des Währungsausgleichspostens bei Liquidation des ausländischen Tochterunternehmens
Der Fall – die Lösung
1. Einleitung
Bei der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben (foreign operations), deren funktionale Währung von derjenigen des Konzerns abweicht, entstehen im Rahmen der modifizierten Stichtagskursmethode Währungsumrechnungsdifferenzen. Diese Umrechnungsdifferenzen werden periodisch im sonstigen Ergebnis (GuV-neutral) und kumuliert in einem gesonderten Eigenkapitalposten, dem Währungsausgleichsposten (WAP), erfasst. Dieser WAP ist gem. IAS 21.48 beim Abgang (disposal) oder teilweisen Abgang (partial disposal) des ausländischen Geschäftsbetriebs GuV-wirksam aufzulösen (sog. recycling). Der (teilweise) Abgang kann gem. IAS 21.49 durch Verkauf, Liquidation, Kapitalrückzahlung oder (vollständige/teilweise) Betriebsaufgabe vollzogen werden.
In der Praxis kann sich die Frage stellen, wann die Voraussetzungen für einen (teilweisen) Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebs und demzufolge für die erfolgswirksame Auflösung des WAP erfüllt sind. Auch wenn sich das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im Jahr 2010 mit diesen Fragen auseinandergesetzt hat, haben bislang weder der IASB noch das IFRS IC eine Klärung herbeigeführt.
In diesem Beitrag wird die GuV-wirksa...