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GesRZ 4, August 2014, Seite 205

Liebe Leserinnen und Leser!

Nikolaus Arnold

Nachdem der Vorschlag für das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) von den Mitgliedstaaten abgelehnt wurde, unternimmt die Europäische Kommission einen neuen Versuch, die Gründung haftungsbeschränkter Ein-Personen-Gesellschaften innerhalb der Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Konkret wurde nunmehr ein Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (Societas Unius Personae; SUP) vorgelegt. Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter sind spätestens seit der Umsetzung der Ein-Personen-Gesellschaftsrichtlinie (RL 89/667/EWG) keine Besonderheit. Der Vorschlag enthält aber einige andere Bereiche, die Diskussionspotenzial bergen und auch bereits zu Diskussionen geführt haben:

Die SUP soll nicht nur inhaltlich weitgehend harmonisiert sein, sie soll auch mittels vereinheitlichten Vorgangs (und vereinheitlichter Satzung) mittels Online-Eintragung registriert werden. Weiters soll das Mindestkapitalerfordernis mit 1 Euro festgelegt werden.

Ganz konträr dazu der innerstaatliche Weg: Wurde das Mindeststammkapital der GmbH durch das GesRÄG 2013 auf 10.000 Euro abgesenkt, so wur...

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