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IRZ 2, Februar 2014, Seite 45

Das IDW zum ESMA-Konsultationspapier: Einheitliche Leitlinien für das Enforcement in Europa

Klaus-Peter Naumann

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) beabsichtigt die derzeit gültigen (jedoch vergleichsweise unverbindlichen) CESR-Standards zu überarbeiten. Im Juli 2013 veröffentlichte die ESMA Vorschläge für Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Europa (sog. Enforcement). Darin soll u. a. geregelt werden, welche Finanzinformationen dem Enforcement unterliegen und welche Methoden bzw. Verfahrensweisen nationale Enforcement-Stellen anzuwenden haben. Diese sollen die Einhaltung der Leitlinien durch die Abgabe einer Übereinstimmungserklärung bestätigen.

Die künftigen Leitlinien werden nicht nur Auswirkungen auf die nationalen Enforcement-Stellen haben, sondern mittelbar auch auf alle sonstigen an Enforcement-Verfahren beteiligten Parteien (insb. Abschlussersteller und -prüfer). Aus diesem Grund hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) an dem Konsultationsprozess der ESMA beteiligt.

Für das Funktionieren der Kapitalmärkte sind nicht nur international einheitliche und aussagefähige Rechnungslegungsvorschriften, ein transparentes und gut funktionierendes System der Unternehmensführung...

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