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IRZ 11, November 2013, Seite 413

Das ambivalente Verhältnis des IASB zum Vorsichtsprinzip

Birgit Beinsen und Alfred Wagenhofer

Dieser Beitrag analysiert, wie das IASB in der Entwicklung des IFRS-Rahmenkonzepts mit dem Vorsichtsprinzip umgeht. Im alten Rahmenkonzept 1989 war es noch enthalten, im Rahmenkonzept 2010 wurde es eliminiert, und das kürzlich veröffentlichte Discussion Paper lässt es weiterhin außen vor. Dennoch enthalten viele bestehende wie neu entwickelte IFRS Regeln, die dem Vorsichtsprinzip folgen – dieses ist laut dem Vorsitzenden des IASB tief in den IFRS verwurzelt. Und auch die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Discussion Paper enthalten Regeln, die zu vorsichtiger Rechnungslegung führen. Das IASB begründet dies jedoch nicht mit Vorsicht, sondern wenig überzeugend unter Heranziehung anderer Eigenschaften der Rechnungslegung.

Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass es besser wäre, Vorsicht im Rahmenkonzept als Grundsatz zu nennen, um eine konsistente konzeptionelle Basis für die IFRS zu bieten.

1. Einleitung

Im Juli 2013 veröffentlichte das IASB ein neues Discussion Paper, mit dem es seine vorläufigen Überlegungen zur Weiterentwicklung des IFRS-Rahmenkonzepts (Conceptual Framework) vorstellt. Darin werden im Wesentlichen die Elemente eines Abschlusses, d.h. Vermögenswerte, Schulden, E...

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