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GesRZ 4, August 2012, Seite 276

Sittenwidrigkeit einer Buchwertklausel

§ 66 GmbHG

1. Der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund kann auch ohne Pflicht zur Setzung einer Nachfrist im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden.

2. Die Höhe der dem Ausgeschlossenen geschuldeten Abfindung kann durch Buchwertklauseln geregelt werden, ohne als Gläubigerbenachteiligung sittenwidrig zu sein, obwohl die Regelung nur für die Insolvenzeröffnung oder Gläubigerkündigung gilt, wenn die Abfindungsbeschränkung erst Jahre nach der Gründung der Gesellschaft eingeführt wird und daher der Verkehrswert vom Buchwert sowieso schon abweicht. Keine Sittenwidrigkeit liegt ferner vor, wenn die Abfindungsbeschränkung auch in einem vergleichbaren Ausscheidungsfall gilt.

OLG Wien , 28 R 141/11b

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