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Umstellung der IFRS-Konzernrechnungslegung auf HGB
Nachdem lange Zeit ein Trend zur zunehmenden Internationalisierung der Rechnungslegung zu beobachten war und sich die Normen der IFRS aufgrund der pflichtgemäßen IFRS-Konzernrechnungslegung kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen in der EU als „Kapitalmarktsprache” etabliert haben, nehmen inzwischen die Anwendungsfälle zu, in denen eine Aufgabe der Kapitalmarktorientierung durch das Unternehmen mit dem Verzicht auf die Anwendung der IFRS einhergeht. So führt ein Wechsel vom regulierten Markt in den Freiverkehr (sog. Downlisting bzw. Downgrading) zum Wegfall der Kapitalmarktorientierung und damit der Verpflichtung zur Anwendung der IFRS im Konzernabschluss. Neben der Abwägung der Argumente, die für oder gegen die Anwendung bzw. Beibehaltung internationaler Rechnungslegungsnormen sprechen, stellt sich bei einer (Rück-)Umstellung der Konzernrechnungslegung auf HGB die Frage der Vorgehensweise, die ebenso im vorliegenden Beitrag betrachtet wird.
1. Verpflichtung zur IFRS-Konzernrechnungslegung
Der zunehmende Trend zur Internationalisierung der Rechnungslegung, der insbesondere und zunehmend seit den 1990er Jahren zu beobachten war, mündete im Jahr 2002 in die EG-Verordnung 1606/2002, ...