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IRZ 9, September 2013, Seite 327

Abbildung von Leasingverhältnissen nach ED/2013/6 im IFRS-Abschluss

Teil 2: Leasinggeberbilanzierung und Spezifika

Stefan Müller und Tobias Lange

Mit dem ED/2013/6 erfolgte am nach langem Diskussionsprozess die Konkretisierung der Überlegungen des IASB zur künftigen Leasingbilanzierung. Die pflichtgemäße Anwendung der neuen Regelungen wird erst im für 2014 vorgesehenen Standard festgelegt; es ist zu erwarten, dass dies nicht vor dem Geschäftsjahr 2015 sein dürfte.

Die nachfolgenden Ausführungen knüpfen an den in IRZ 7–8/2013, S. 275 ff., veröffentlichten ersten Teil an, der die Anwendungsgrundlagen sowie die Bilanzierung auf Leasingnehmerseite darstellte. Hierauf aufbauend werden in diesem Beitrag – anhand von Praxisbeispielen – die Leasinggeberbilanzierung sowie die Behandlung von Leasingspezifika wie kurzfristige Leasingverhältnisse und Sale-and-lease-back-Transaktionen dargestellt. Insgesamt gesehen werden Leasinggeber (LG) durch den vermehrten Ansatz von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer (LN) eine frühere Ergebnisvereinnahmung verzeichnen.

1. Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasinggeber

Die Bestimmung von Leasingverhältnissen sowie die Typisierung in die Typen A und B sind bei Leasingnehmern und -gebern identisch. In Abhängigkeit davon erfolgen ein differenzierter Ansatz und ein abweichendes Vorge...

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