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Komplexe Beweis- und Rechtsfragen
Die Lösung komplexer Beweis- und Rechtsfragen darf nicht in das Zwangsstrafenverfahren verlagert werden, sondern ist in einem streitigen Verfahren zu klären. Durch das OLG Wien offengelassen wurde, ob der Verzicht auf die Annahme einer Abtretung notariatsaktspflichtig ist.
OLG Wien , 28 R 154/11i