Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 9, September 2013, Seite 323

Braucht ein „Gebäude” vier Wände und ein Dach?

Anita Dietrich und Carolin Stoek

Sind Telekommunikation-Tower ein Gebäude oder nicht? Sind sie als Sachanlage nach IAS 16 oder Investment Property nach IAS 40 zu bilanzieren? Diese Fragen beschäftigen die Immobilienbranche schon seit geraumer Zeit, und daher ist es keine Überraschung, dass im Herbst 2012 eine Anfrage beim IFRS IC einging und seither intensiv diskutiert wird – zuletzt in seinem Meeting im Juli 2013.

Ausgangspunkt der Diskussion ist der an das IFRS IC herangetragene Fall eines Eigentümers von Telekommunikations-Towern, der Flächen auf diesen an konzernfremde Telekommunikationsunternehmen vermietet, damit diese dort Sendemasten etc. anbringen können. Da so ein Tower nun einmal nicht begehbar ist, er keine Wände, keine Etagen und auch kein Dach besitzt – stellt sich also berechtigterweise die Frage, ob es sich um ein „Gebäude” i.S.d. Definition des IAS 40 handeln kann? Diese Fragestellung ergibt sich natürlich nicht nur für Telekommunikations-Tower, sondern auch für Gaskavernen, Litfaßsäulen, Pipelines und Strommasten. Aber auch umgekehrt stellt sich die Frage: Muss ein Gebäude immer fest mit dem Boden verankert sein? Was ist also ein vercharterter Tanker, ein vermietetes Hausboot oder ein Kreuzfahrtsc...

Daten werden geladen...