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IFRS Practice Statement „Management Commentary”– Wesentliche Inhalte und Vergleich mit DRS 20
Bereits im Dezember 2010 hat das IASB das IFRS Practice Statement Management Commentary veröffentlicht. Mit diesen unverbindlichen Leitlinien hat der Standardsetter die internationalen Rechnungslegungsvorschriften um bisher fehlende Regelungen zur Lageberichterstattung ergänzt. Für deutsche Unternehmen, die ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen, ergibt sich dennoch aus § 315a Abs. 1 HGB die Pflicht zur ergänzenden Erstellung eines Konzernlageberichts nach § 315 HGB. Dabei sind auch die einschlägigen Rechnungslegungsstandards des DRSC zu beachten. Das DRSC hat im Rahmen eines mehrjährigen Projekts die bisherigen Standards zur Lageberichterstattung (DRS 5 sowie DRS 15) überarbeitet und zusammengeführt. Im Dezember 2012 wurde sodann der neue DRS 20 durch das Bundesjustizministerium bekanntgemacht. DRS 20 ist erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, anzuwenden. Der folgende Beitrag erläutert wesentliche Inhalte des IFRS Practice Statement zum Management Commentary und nimmt vergleichend Bezug auf den neuen DRS 20.
1. Verbindlichkeitsgrad eines IFRS Practice Statement
Anders als bei den bisherigen Verlautbarungen des IASB wurde in Bezug auf den Management Commen...