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IRZ 9, September 2013, Seite 317

Abbildung von Vorjahres-Vergleichswerten im IFRS-Abschluss bei gleichzeitigem Wechsel sowohl der funktionalen als auch der Berichtswährung

Der Fall – die Lösung

Jens Brune

1. Sachverhalt

Die Vorschriften zur Währungsumrechnung in IAS 21 folgen dem Konzept der funktionalen Währung. Der Standard enthält in IAS 21.35 ff. Regelungen für den Wechsel der funktionalen Währung sowie in IAS 21.38 ff. Vorschriften zur Umrechnung in eine abweichende Berichtswährung, wobei ein Wechsel der Berichtswährung von den Regelungen nicht explizit abgedeckt wird. IAS 21.38 gestattet es Unternehmen, ihren Abschluss in jeder beliebigen Währung zu veröffentlichen.

In vorliegendem Fall hat ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen zum einen IFRS-Konzernabschluss in CHF veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt war dies auch die funktionale Währung des Unternehmens. Durch eine Neuausrichtung des Geschäfts und Änderungen in der Kostenstruktur mit deutlich stärkerer Anbindung an den Euro-Raum ändert sich zum die funktionale Währung in EUR. Die Unternehmensleitung entscheidet außerdem, aufgrund der geänderten Strukturen, den IFRS-Abschluss zum erstmalig ebenfalls in EUR zu veröffentlichen. Es kommt also in diesem Abschluss zu einem Wechsel sowohl der funktionalen Währung als auch der Berichtswährung des Unternehmens.

Der Wechsel der funkt...

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