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Amendments betreffend Investmentgesellschaften: Bilanzierungserleichterungen für Private-Equity- und Venture-Capital-Gesellschaften
Im Oktober 2012 hat das IASB durch seine Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 für Investmentgesellschaften eine Ausnahme von der Konsolidierungspflicht nach IFRS 10 geschaffen. Entsprechende Beteiligungen sind nunmehr ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 zu bewerten. Die Änderung strahlt über IAS 27 zudem auch auf den Einzelabschluss der betroffenen Unternehmen aus.
Damit schlägt das IASB in gewisser Weise einen neuen Weg ein, da bislang zum einen die Schaffung branchenspezifischer Standards seitens des IASB abgelehnt wurde und zum anderen eine Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen, in die ein Unternehmen investiert, als aussagekräftiger betrachtet wurde als deren Abbildung mittels beizulegendem Zeitwert. Die Änderungen werden insbesondere Auswirkungen auf die IFRS-Abschlüsse von Private-Equity- und Venture-Capital-Gesellschaften haben, da diese Unternehmensformen die Definition einer Investmentgesellschaft regelmäßig erfüllen dürften.
1. Anwendungsbereich der Neuerungen
1.1. Zwingende Kriterien einer Investmentgesellschaft
Von den Neuregelungen sind ausschließlich Unternehmen betroffen, die die Definition einer Investmentgesellschaft („investment entity”) er...