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Liebe Leserinnen und Leser,
„Geschäftsbetrieb – ja oder nein?” Während die Beantwortung der Frage bei operativen Gesellschaften des produzierenden Gewerbes relativ leicht zu beantworten sein dürfte, ergeben sich etwa beim Erwerb von Immobilien oder Immobilienobjektgesellschaften große Unsicherheiten.
Von Bedeutung ist die Einordnung insofern, als das IASB in einigen Fällen die Bilanzierungsvorschriften an die Qualifizierung des Bilanzierungsobjekts als Geschäftsbetrieb (business) anknüpft. Aktuell zeigt sich dies z.B. in dem von Rohatschek/Schausberger in IRZ 4/2013 thematisierten Änderungsentwurf zu IFRS 11 (ED/2012/7), der regeln soll, wie der Erwerb eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse" darstellt, bilanziell zu erfassen ist. „Geschäftsbetrieb – ja oder nein?” Mangels klarer Definitionsmerkmale geht diese Praxisfrage mit einem hohen Unsicherheitsfaktor einher und bringt auch weitreichende Bilanzierungsauswirkungen mit sich. Die amüsante business-Definition von Lee Iacocca, einemamerik. Manager der Automobilindustrie, als nichts anderes als ein Knäuel menschlicher Beziehungen wird uns an dieser Stelle vermutlich nicht...