zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 4, April 2013, Seite 139

Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit gemäß ED/2012/7

Roman Rohatschek und Daniela Schausberger

Das IASB hat am den Änderungsentwurf zu IFRS 11 „Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Tätigkeit” (ED/2012/7) veröffentlicht. Ziel des Entwurfes ist es, erstmals zu regeln, wie der Erwerb eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse” darstellt, bilanziell zu erfassen ist. Mangels konkreter Regelungen in IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen” bzw. der Vorgängerbestimmung IAS 31 „Anteile an Joint Ventures” haben sich in der Praxis in Abhängigkeit davon, ob der Geschäftsvorfall als ein Unternehmenszusammenschluss oder als Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten angesehen wurde, unterschiedliche Bilanzierungsweisen herausgebildet. Nach ED/2012/7 soll die Bilanzierungspraxis dahingehend vereinheitlicht werden, indem in Zukunft für derartige Anteilserwerbe einheitlich IFRS 3 zur Anwendung gelangen soll. Anhand eines Praxisbeispiels erläutert der Beitrag die näheren Details.

1. Entstehungsgeschichte

Im Mai 2011 erhielt das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) mangels expliziter Bilanzierungsvorschriften in IAS 31 bzw. dem Nachfolger IFRS 11 die Anfrage, den Anwendungsbereich von IFRS 3 auf de...

Daten werden geladen...