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IRZ 4, April 2013, Seite 133

(Abweichende) Nutzungsdauern nach IFRS – Ermessen zwischen Schizophrenie und Begründbarkeit

Christian Zwirner

Gegenstände des Anlagevermögens sind über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben. Das Steuerrecht, das Handelsrecht sowie die IFRS sehen bei der Bestimmung dieses planmäßigen Abschreibungszeitraums jeweils eigenständige Regelungen vor. In der Praxis stellt sich daher die Frage, ob es begründbare Abweichungen zwischen den einzelnen Rechenwerken gibt bzw. geben kann. Neben hierbei bestehenden Chancen einer bewussten, bilanzpolitisch motivierten Gestaltung sind allerdings auch die Risiken unterschiedlicher Nutzungsdauern zu sehen. Dies gilt im Verhältnis zwischen Steuer- und Handelsrecht, aber auch mit Blick auf die IFRS.

1. Unterschiedliche (Sprach-)Regelungen

Das HGB fordert in § 253 Abs. 3 HGB, dass die Abschreibung von Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, planmäßig erfolgen und sich über den Zeitraum erstrecken muss, über den der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Hierbei ist die Nutzung anhand der jeweiligen Gegebenheiten beim Bilanzierenden, d.h. jeweils individuell, abzuschätzen. Allgemeine Vorgaben und detaillierte Vorschriften zur Nutzungsdauerbestimmung gibt es nicht. Allenfalls dokumentierte und belastbare Erfahrungswerte der Vergangenheit oder...

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