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IRZ 4, April 2013, Seite 130

Bestimmen der berichtspflichtigen Segmente – Vorgehen, Spielräume, Praxisanwendung

Der Fall – die Lösung

Daniel Rentsch

1. Sachverhalt

1.1. Unternehmen

Die Unternehmensgruppe X ist in den Bereichen „langlebiges Konsumgut” (welches hier nicht weiter spezifiziert werden soll) und „Elektronik” tätig. Ihre Aktien werden an einer Börse gehandelt.

1.2. Produkt- und Leistungsangebot

1.2.1. Bereich „langlebiges Konsumgut”

Hier werden die fünf Produktlinien M-A, M-B, M-C, M-D und M-E hergestellt und unter jeweils einem eigenen Markennamen vertrieben. Die Produktlinien unterscheiden sich hauptsächlich anhand ihres Markennamens und ihres Preisniveaus. Der Herstellungsprozess ist grundsätzlich der gleiche.

Die Produktion von M-A, M-B und M-C erfolgt an verschiedenen Standorten in der Schweiz. M-D und M-E werden in zwei osteuropäischen Ländern hergestellt. Die Herstellungsprozesse sind an allen Standorten etwa dieselben, an den osteuropäischen Standorten allerdings weniger automatisiert.

Alle fünf Produktlinien werden europaweit über eigene Verkaufsstellen und über den Detailhandel vertrieben. M-A, M-B und M-C werden aufgrund ihrer Ausführung und ihres Preisniveaus hauptsächlich in den Märkten „deutschsprachiges Europa”, „Nordeuropa” und „Westeuropa” verkauft, M-D und M-E werden über den Detailhandel hauptsächlich in d...

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