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IRZ 2, Februar 2013, Seite 47

Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

sollten wir uns womöglich auf eine Zukunft mit wahrheitsgetreuerer Rechnungslegung gefasst machen? Um dieser Frage näher auf den Grund zu gehen, führen unsere Überlegungen kurzerhand zurück ins Jahr 1960 zu Sirimavo Bandaranaike. Sie war die erste Premierministerin im heutigen Sri Lanka (damals Ceylon) und damit die erste Regierungschefin weltweit. Bemerkenswert. Denn dies zu einer Zeit, in der es in Europa in einigen Staaten noch nicht einmal ein Frauenwahlrecht gab. In der Schweiz bestätigte das Bundesgericht gar erst am auf kantonaler Ebene die Verfassungswidrigkeit der Kantonsverfassung von Appenzell-Innerhoden, sodass auch hier, als letztem Kanton, das Stimmrecht für Frauen eingeführt werden musste. Und noch vor 10 Jahren schien in Deutschland das, was bis dahin in manch hinduistischen bzw. islamischen Ländern (mit Indira Gandhi oder Benazir Bhutto) bereits Realität war, undenkbar: eine Frau an der Regierungsspitze.

Aber um auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen: Die Zeiten ändern sich; was beizeiten undenkbar schien, ist Wirklichkeit. Nach längerem internen Streit hat im November 2012 nun die EU-Kommission mit einem Richtlinien...

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