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Darstellung der Anteile der Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften im Konzernabschluss
Seit der Änderung des IAS 32 (rev. 2008) werden die Anteile von Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft in vielen Fällen – in Abhängigkeit von den Regelungen im jeweiligen Gesellschaftsvertrag – im Einzelabschluss als Eigenkapital dargestellt, sofern die Anteile die Voraussetzungen des IAS 32.16A, IAS 32.16B, IAS 32.16C und IAS 32.16D erfüllen. Im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses hat ebenfalls eine Klassifizierung der Anteile der Gesellschafter als Eigen- oder Fremdkapital zu erfolgen. Diese kann aus Konzerngesichtspunkten – aufgrund der sich im Konzernabschluss darstellenden Gesamtsituation – zu einem anderen Ergebnis führen als im Einzelabschluss. Eine solche Betrachtung kann bewirken, dass Anteile von Gesellschaftern, die im Einzelabschluss als Eigenkapital abgebildet werden, aus Konzernsicht – und damit im Konzernabschluss – als finanzielle Verbindlichkeiten einzustufen sind. Weiterhin stellen nicht beherrschende Anteile von Tochterpersonenhandelsgesellschaften im Konzernabschluss stets Fremdkapital dar, unabhängig davon, wie die Einordnung auf Einzelabschlussebene erfolgte.
1. Problemstellung
Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses werden nach I...