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IRZ 1, Jänner 2013, Seite 7

Fremdwährungsumrechnung im Zusammenhang mit Goodwills im Konzern

Christian Zwirner und Julia Busch

Während der deutsche Gesetzgeber sich bei der erstmaligen Kodifizierung der Währungsumrechnung im Handelsgesetzbuch unter Vereinfachungsgesichtspunkten generell für eine modifizierte Stichtagskursmethode entschieden hat, ist international schon deutlich länger das Konzept der funktionalen Währung etabliert, das eine differenziertere Vorgehensweise vorsieht. Zur Ermittlung der funktionalen Währung beinhaltet IAS 21.9 ff. einen Kriterienkatalog, der diverse Abgrenzungsmerkmale umfasst, und an die Bestimmung der funktionalen Währung knüpfen unterschiedliche Folgen hinsichtlich der anzuwendenden Umrechnungsmethodik an. Für einen aus dem Unternehmenserwerb resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert stellt sich die Frage, ob dieser als Residualgröße zwischen Beteiligungsbuchwert und Eigenkapital in Konzernberichtswährung ermittelt wird, oder in Fremdwährung als Vermögenswert des Tochterunternehmens zu betrachten ist und demnach einer Währungsumrechnung unterliegt. Nach IAS 21.47 erfolgt eine Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Tochterunternehmen, sodass im Rahmen der Konsolidierung eine sachgerechte bilanzielle Abbildung der Währungsumrechnung sowie ihrer Folgewirkungen auch für...

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