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Veräußerung von Anteilen an Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit – Behandlung eines Firmenwerts bei Anwendung derpartial goodwill-Methode
Der Fall – die Lösung
1. Der Fall
1.1. Ausgangssituation
Die X AG (MU) erwirbt zum 01.01.X1 80 % der Anteile an der Y AG (TU) um GE 6.000. Der Buchwert des Eigenkapitals der Y AG beträgt GE 7.000. Vereinfachend wird davon ausgegangen, dass keine stillen Reserven oder Lasten vorliegen.
Die Y AG bildet eine eigene zahlungsmittelgenerierende Einheit, welcher der gesamte Firmenwert aus dem Erwerb zugeordnet wird. Bei Anwendung der partial goodwill-Methode ist die Erstkonsolidierung wie folgt vorzunehmen:
Der Anteil der NCI (non controlling interests) errechnet sich wie folgt: 7.000 * 20 % = 1.400.
Der anteilige Firmenwert ergibt sich aus: 6.000 + 1.400 – 7.000 = 400.
1.2. Fortsetzung: Anteilsveräußerung
Die X AG veräußert annahmegemäß bereits am 02.01.X1 wieder 20 % der Anteile an der Y AG um GE 1.800.
Im Einzelabschluss der X AG wurde gebucht:
Die Position „Anteile verbundene Unternehmen” errechnet sich wie folgt: 6.000 * 20 % / 80 % = 1.500.
Wie ist dieser Sachverhalt im Konzernabschluss zu erfassen?
2. Anzuwendende Bestimmungen
Die Anteilsveräußerung ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit wurde bisher in IAS 27.30 und IAS 27.31, seit dem wird sie in IFRS 10.23 i.V.m. IFRS 10.B96 geregelt.
IAS 27.30 ...