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Neuerungen bei IAS 19 (2011) zu Pensionsverpflichtungen
Ab dem sind die Neuregelungen in IAS 19, die das IASB in 2011 veröffentlicht hat, für alle IFRS-Bilanzierenden in der EU verpflichtend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung, d.h. für vor dem beginnende Geschäftsjahre, ist zulässig. Wesentliche Neuerungen ergeben sich bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und von Abfindungsleistungen. Die Neuregelungen verlangen von den betroffenen Unternehmen eine intensive Beschäftigung mit der Materie, da sich bedeutsame Auswirkungen auf bilanz- und ergebnistechnische Kennzahlen ergeben können.
1. Überblick
Mit der Überarbeitung von IAS 19 ist das IASB u.a. der Kritik mangelnder Vergleichbarkeit von IFRS-Abschlüssen nachgekommen. Als zentrale Änderung wurde die Korridormethode abgeschafft, die es Unternehmen in der Vergangenheit ermöglichte, im Rahmen von leistungsorientierten Plänen entstehende versicherungsmathematische Gewinne und Verluste über mehrere Perioden zu glätten. Auch wurde die Möglichkeit ihrer sofortigen erfolgswirksamen Erfassung gestrichen. Künftig spiegeln sich versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit der Bewertung von Pensionsverpflichtungen ausschließlich (erfolgsneutr...