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Erstmalige Konsolidierung eines bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierten Tochterunternehmens
Der Fall – die Lösung
1. Sachverhalt
Die kapitalmarktorientierte MU-AG mit Sitz in Deutschland hat zum im Rahmen des Erwerbs eines Teilkonzerns unter anderem 100 % der Anteile an der TU-GmbH für T€ 1.000 erworben. Die TU-GmbH wurde zunächst trotz des Bestehens eines beherrschenden Einflusses nicht vollkonsolidiert, da sie (auch zusammen mit anderen nicht konsolidierten Tochterunternehmen) nicht wesentlich war (Anwendung des allgemeinen „Materiality”-Grundsatzes nach IAS 8.8).
Zum Ende des Jahres 2011 stellt die MU-AG im Rahmen ihrer jährlichen Überprüfung des Konsolidierungskreises fest, dass die TU-GmbH aufgrund eines deutlich gestiegenen Geschäftsumfangs sowie gestiegener Jahresergebnisse (T€ 100 in 2010 und T€ 300 in 2011) die Grenze der Unwesentlichkeit überschritten hat und zum erstmalig in den Konzernabschluss einzubeziehen ist. Zum und entfallen stille Reserven in Höhe von T€ 100 auf ein unter den Sachanlagen ausgewiesenes Grundstück. Zudem bestand am ein nicht bilanzierter Kundenstamm in Höhe von T€ 200, dessen Nutzungsdauer 4 Jahre beträgt. Der Steuersatz für latente Steuern beträgt 30 %.
Abb. 1: Bilanzen der TU-GmbH zum und