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IRZ 11, November 2012, Seite 421

Ausgewählte Praxisprobleme beim Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts nach

Dejan Engel-Ciric

Seit Jahren zählt die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu einem der Prüfungsschwerpunkte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Der Grund hierfür liegt in der Komplexität und in den Ermessensspielräumen des Impairment-Tests.

An einem Praxisbeispiel zeigt der Autor systematisch auf, wie schwierig es ist, beim Goodwill-Impairment die erforderliche Objektivierung zu erreichen.

1. Einleitung

Immaterielle Vermögenswerte sind „die ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts”. Das gilt insbesondere für den Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser ist nach IFRS 3 der Mehrwert, den der Erwerber eines Unternehmens in Erwartung künftiger Gewinne über die erworbenen, nicht einzeln bewertbaren Vermögenswerte abzüglich der Schulden hinaus vergütet (IAS 36.81). Bereits die Zugangsbewertung ist ermessensbehaftet. Der IASB-Vorsitzende Hoogervorst betont: „Goodwill is a mix of many things, including the internally generated goodwill of the acquired company and the synergy that is expected from the business combination. Usually, there is real value there, but nobody knows exactly how much. Most elements of goodwill are highly uncertain and subjective and they often turn out to be illusory....

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