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Anwendbarkeit des IAS 39 auf Stromkontrakte im Lichte derOwn-Use-Exemptionund vor dem Hintergrund eingebetteter Derivate bzw. geschriebener Optionen
Bei Energieunternehmen steht der Kauf und Verkauf von Commodities auf Ziel (insbesondere von Strom) im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit. Diese können sowohl zur Preisabsicherung als auch im Rahmen eines selbstständigen Geschäfts zu Spekulationszwecken eingesetzt werden. Aufgrund energiewirtschaftlicher Spezifika besteht in der internationalen Rechnungslegung so manche Regelungslücke in Bezug auf die Bilanzierung von Stromkontrakten, die es zu schließen gilt. Der vorliegende Beitrag befasst sich zum einen mit dem Problem, ob ein Stromkontrakt die Merkmale eines Derivats nach IAS 39 erfüllt und somit zum Fair Value zu bilanzieren ist oder ob die Own-Use-Exemption zur Anwendung gelangt und entsprechend IAS 37 zum Zug kommt. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob und wann ein eingebettetes Derivat bzw. eine geschriebene Option von einem Own-Use-Kontrakt (= Basisvertrag, für den IAS 39 nicht zur Anwendung gelangt) zu trennen und nach IAS 39 zu bilanzieren ist.
1. Problemaufriss
Mit der Deregulierung und Liberalisierung der Energiemärkte geht auch eine zunehmende Volatilität der Strompreise einher, die sich im Wechselspiel von Angebot und Nachfrage bilden. Wesentliche Einflussfaktor...