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IRZ 7, Juli 2012, Seite 299

Veröffentlichung von E-DRS 27: Konzernlageberichterstattung im Umbruch

Eine kritische Würdigung unter Berücksichtigung ausgewählter Kommentierungsschreiben

Dirk Hachmeister und Andreas Glaser

Am veröffentlichte der Deutsche Standardisierungsrat E-DRS 27 „Konzernlagebericht” als Arbeitsergebnis der Weiterentwicklung bestehender DRS mit Bezug zur Konzernlageberichterstattung. Ziel war es, die an Konzernlageberichte zu stellenden Anforderungen zu konkretisieren, modifizieren und um weitere Elemente zu ergänzen. Aktuelle Entwicklungen und bisherige Erfahrungen sollten in den Verlautbarungsentwurf einfließen. E-DRS 27 stellt eine Zusammenführung von DRS 15 „Lagebericht”, DRS 5 „Risikoberichterstattung” sowie dessen branchenspezifische Erweiterungen DRS 5–10 und DRS 5–20 dar.

1. Einführung

E-DRS 27 regelt die (Konzern-)Lageberichterstattung für Mutterunternehmen, die einer Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernlageberichts (KLB) i.S.v. § 315 HGB unterliegen oder entsprechend einen KLB freiwillig aufstellen. Generelles Ziel einer Konzernlageberichterstattung ist nach E-DRS 27 die Rechenschaftslegung über die „Verwendung anvertrauter Ressourcen” sowie die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen.

Die Regelungen von E-DRS 27 lassen sich in drei Gruppen einteilen:

1.Die Wiedergabe wesentlicher gesetzlicher Normen,

2.deren Auslegung sowie

3.zusätzliche Anforder...

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