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IRZ 7, Juli 2012, Seite 261

Unabhängigkeit im Aufsichtsrat: Ein „Dauerbrenner” derCorporate Governance-Reform auch im Dualsystem

Patrick Velte

Nach dem massiven Vertrauensverlust aufseiten des Kapitalmarkts in die Qualität der Unternehmensleitung und -überwachung (Corporate Governance) durch die Finanzkrise wurden in den vergangenen Jahren vielfältige Reforminitiativen auf nationaler und europäischer Ebene ins Leben gerufen. Eine bemerkenswerte Reformdichte betrifft dabei die Unabhängigkeit im Aufsichtsrat, auch für das dualistische System der Unternehmensverwaltung. Hierbei schien durch die Betonung des Trennungsprinzips im Gegensatz zum US-amerikanischen Boardsystem die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats vom Vorstand systemimmanent im Allgemeinen sichergestellt – eine äußerst kurzsichtige bzw. fehlerhafte Annahme, wie die folgenden Ausführungen zeigen.

Im Jahre 2009 hatte der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) als Transformation der Achten EG-Richtlinie („Abschlussprüfer-Richtlinie”) den unabhängigen Finanzexperten (Financial Expert) in § 324 HGB i.V.m. § 100 Abs. 5 AktG bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften (§ 264d HGB) als Mindestanforderung eines Mitglieds im Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss eingeführt. Eine inhaltliche Ausfüllung des Unabhängigkeitsbegriffs ist uns der deutsche Geset...

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