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IRZ 6, Juni 2012, Seite 227

Prävention ist die wichtigste Funktion der DPR

Verstärkung der präventiven Maßnahmen zur Reduktion der Fehlerquote

Edgar Ernst

Trotz bestehender fehlerpräventiver Maßnahmen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) offenbaren auch die Prüfungsergebnisse aus dem Jahr 2011 noch immer keine deutliche Verminderung der Fehlerquote bei den abgeschlossenen Prüfungen. Gerade vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Bilanzkontrollgesetzes aus dem Jahr 2004 – namentlich der Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen und der Stärkung des Vertrauens des Kapitalmarkts in die Richtigkeit der Rechnungslegung – sieht die DPR ihre wichtigste Funktion in der Prävention von zukünftigen Rechnungslegungsfehlern, die mit der nachhaltigen Reduktion der Fehlerquote bei den von ihr abgeschlossenen Prüfungen einhergeht.

1. Einleitung

Das Bilanzkontrollgesetz aus dem Jahr 2004, das die rechtliche Grundlage für das zweistufige Enforcement-Verfahren in Deutschland bildet, fordert für die Effektivität eines Enforcement-Systems vor allem dessen präventive Wirkung zur Vermeidung von Rechnungslegungsfehlern in der Zukunft ein. Mit Hilfe der Durchführung von Enforcement-Prüfungen soll schlussendlich eine Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen...

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