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IRZ 6, Juni 2012, Seite 219

Joint Arrangementsnach IFRS 11 – neue Abbildungsvorschriften und Folgewirkungen

Julia Busch und Christian Zwirner

Am veröffentlichte das IASB die verabschiedete Fassung von IFRS 11 Joint Arrangements. Die Regelungen sind das Ergebnis eines umfassenden Überarbeitungsprojekts zu den Konzernrechnungslegungsvorschriften der IFRS.

Bei der umfassenden Reform der Vorschriften im Bereich konsolidierter Abschlüsse wurde unter anderem eine Angleichung der Bilanzierung an die US-GAAP angestrebt. IFRS 11 ersetzt den bislang anzuwendenden Standard IAS 31 und schafft durch eine neue Strukturierung der Bilanzierungsweise von Joint Arrangements das bislang bestehende Wahlrecht zwischen Quotenkonsolidierung und Equity-Bewertung ab.

Die erstmalige Anwendung von IFRS 11 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, verpflichtend; eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern diese sich auf alle überarbeiteten Standards zur Konzernrechnungslegung erstreckt.

1. Begriff und Arten von Joint Arrangements

Mit IFRS 11 sollen – ebenso wie bei den weiteren neuen Standards IFRS 10 und IFRS 12 – prinzipienorientierte Regelungen zu Joint Arrangements getroffen werden. Im Einklang mit dem prinzipienorientierten Aufbau des Standards werden zu Beginn der Regelungen die gemeinschaftliche Kontrolle sowi...

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