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Verpflichtender Verlustausgleich nach IFRS 10/IAS 27 (2008) im Konzernabschluss des Mutterunternehmens: Ergebniszuordnung zu nicht beherrschenden Anteilseignern
Der Fall – die Lösung
1. Sachverhalt
Die Anteile an der Tochtergesellschaft T werden wie folgt gehalten:
Muttergesellschaft M: 80 %,
von nicht mit M verbundenen Anteilseignern: 20 %.
Zu Beginn des Geschäftsjahres beläuft sich das Eigenkapital von T auf CU 50. Während des Geschäftsjahres erzielt T einen Verlust von CU 100. Aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen ist M verpflichtet, das durch den Verlust entstandene negative Eigenkapital von T durch eine Zahlung von flüssigen Mitteln in Höhe von CU 50 auszugleichen. Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse findet trotz der Kapitalerhöhung durch M nicht statt.
Fraglich ist, wie die Vereinbarung zur Verlustübernahme durch M sachgerecht abzubilden ist.
2. Analyse
Gemäß IAS 27.28 müssen der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses
den Eigentümern des Mutterunternehmens und
den nicht beherrschenden Anteilen
zugeordnet werden, selbst wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo ausweisen. Diese Regelung wird durch IFRS 10.B94 auch in der künftigen Rechtslage unverändert fortgeführt. IFRS 10.BCZ162 (so auch IAS 27.BC35) führt weiter aus: In den Fällen, in denen das Mutterunternehmen M mit seiner Tochter...