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Behandlung von Forderungen der Abgabenbehörden aus Haftungsbescheiden gegen den GmbH-Geschäftsführer bzw -Liqudator in dessen Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH können Masseforderungen nur nach den persönlichen Verhältnissen des Gemeinschuldners bemessene öffentliche Abgaben sein, die auf das für die Insolvenzmasse nach Insolvenzeröffnung erzielte Einkommen entfallen (etwa ein Entgelt als Geschäftsführer der Gesellschaft). Eine bloß an die Tätigkeit des Geschäftsführers anknüpfende Zahlungspflicht verschafft in keiner Weise Vermögenswerte, die der Masse zugutekommen könnten.
(LG Innsbruck 1 R 406/10b; BG Innsbruck 16 C 258/10k)
Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des W. K. (Konkurseröffnung am ). Der Gemeinschuldner war vom bis zum Geschäftsführer der K. GmbH und ist seit deren Liquidator. Mit Haftungsbescheiden vom und nahm das Finanzamt I. den Gemeinschuldner in seiner Funktion als Liquidator für nicht entrichtete Abgaben der GmbH in Höhe von letztlich 35.137,64 Euro gem §§ 9, 80 BAO in Anspruch und meldete diesen Betrag in dessen Konkursverfahren als Masseforderung an. Bei den nicht entrichteten Abgaben handelt es sich um im Zeitraum bis