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Beitragsrechtliche Einstufung von Jubiläumsgeldern
MVBRefB , LVB-51.1/16 Jv/Wot, Top 5.
Im Hinblick auf die Streichung der Beitragsbefreiung für Jubiläumsgelder ist die Frage aufgetaucht, ob die nunmehr beitragspflichtigen Jubiläumsgelder als laufende Entgelte oder als Sonderzahlungen anzusehen sind.
Beitragsrechtliche Sonderzahlungen liegen vor, wenn das Entgelt in und für größere Leistungszeiträume gewährt wird und mit einer Wiedergewährung zu rechnen ist. Diese Voraussetzungen sind bei Regelungen, die mehrere Jubiläen vorsehen, grundsätzlich erfüllt.
In diesem Zusammenhang hat sich aber die Frage gestellt, ob eine Sonderzahlung auch dann vorliegt, wenn eine Person aufgrund des Alters nur mehr ein Jubiläum erreichen kann. Meines Erachtens liegt auch in diesem Fall eine Sonderzahlung vor, weil es ja nur auf die grundsätzliche Wiedergewährung und nicht auf die tatsächlich mehrmalige Inanspruchnahme im Einzelfall ankommen kann. Andernfalls wären auch Jahreserfolgsprämien, die Dienstnehmer für das letzte Jahr ihrer Tätigkeit vor dem Übergang in die Pension erhalten, mangels Wiedergewährung als laufendes Entgelt anzusehen.
In der Referentenbesprechung wird jedenfalls davon ausgegangen, dass beitragspflichtige Jubiläumsgeldzahlungen als So...