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Bedingte Kaufpreisbestandteile und Mietgarantien – die vergessenen Finanzinstrumente beim Immobilienerwerb
Verträge über den Erwerb von Immobilien zeichnen sich nur selten durch die Vereinbarung von festen und in einem Betrag zu entrichtenden Kaufpreiszahlungen aus. Vielmehr kommt es häufig zur Vereinbarung von bedingten Kaufpreiszahlungen oder zu Kaufpreiseinbehalten. Darüber hinaus lassen sich Käufer, zumindest für einen gewissen Zeitraum, das Wiedervermietungsrisiko vom Verkäufer absichern. Daher verstecken sich in vielen Kaufverträgen auch so genannte Mietgarantien. Wie aber sind bedingte Kaufpreisbestandteile, Kaufpreiseinbehalte und Mietgarantien beim Erwerber einer Immobilie nach IFRS zu bilanzieren? Der Tatsache, dass es sich in diesen Fällen um Finanzinstrumente handelt, die bereits im Erwerbszeitpunkt zu berücksichtigen sind, wird in der Bilanzierungspraxis häufig nicht genug Beachtung geschenkt. Die Autoren nehmen dies zum Anlass, die fachlichen Anforderungen an die bilanzielle Abbildung von bedingten Kaufpreisbestandteilen, Kaufpreiseinbehalten und Mietgarantien beim Erwerber einer Immobilie aufzubereiten und anhand von Beispielen anschaulich darzustellen.