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Beispiele zur Zwischenberichterstattung nach IAS 34
Die IFRS verfügen mit IAS 34 „Interim Financial Reporting”über einen eigenen Standard zur Zwischenberichterstattung, denn börsennotierte Unternehmen sind i.d.R. weltweit dazu verpflichtet, neben den jährlichen Finanzberichten zum Ende ihres regulären Geschäftsjahres zusätzlich unterjährig Zwischenberichte abzugeben. Dabei sind jeweils die gleichen Rechnungslegungsmethoden wie für den Jahres- bzw. Konzernabschluss anzuwenden. Vor dem Hintergrund der nunmehr anstehenden Berichtssaison für die Halbjahresberichte zum erläutern die Autorinnen anhand zahlreicher Beispiele ausgewählte Berichtsinhalte und -erfordernisse.
1. Mindestbestandteile und Berichtsperioden nach IAS 34
Nach IAS 34.8–14 muss ein Zwischenbericht folgende Komponenten umfassen:
Bilanz,
Gesamtergebnisrechnung,
Eigenkapitalveränderungsrechnung und
Kapitalflussrechnung (in jeweils verkürzter Fassung) sowie
ausgewählte erläuternde Anhangangaben.
Zudem sind das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie für die Zwischenberichtsperiode entsprechend IAS 33 anzugeben. Das Format muss sich mindestens an den Überschriften und Zwischensummen des letzten Abschlusses für das gesamte Geschäftsjahr orientieren. Die Gesamt...