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Änderungen von Kreditvereinbarungen im Kontext des IFRS 9
Die Vorschriften der IFRS gehen auf Fragen der bilanziellen Abbildung von Vertragsanpassungen für Finanzinstrumente der Aktivseite, also auch Kreditverträge, nur in wenigen Einzelregelungen explizit ein. Andererseits sind Regelungen vorhanden, die auch für Vertragsänderungen einen Anwendungsbereich haben, ohne dass dieser Sachverhalt in den jeweiligen Regelungen explizit aufgegriffen wird. Solche Vertragsänderungen sind für Kreditinstitute insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Kreditverträgen von besonderer Bedeutung. Zu Vertragsänderungen kann es im Zusammenhang mit Kreditverträgen aus unterschiedlichen Gründen kommen. Die Sachverhalte reichen von Anpassungen an Marktgegebenheiten bis hin zu Sanierungsbemühungen der Banken bei ausfallgefährdeten oder bereits mit Zahlungsstörungen versehenen Krediten. Die Ausgestaltung der Kreditverträge spielt aber auch im Rahmen der Einführung der neuen Bilanzierungsvorschriften nach IFRS 9 eine besondere Rolle. Die Autoren nehmen dies zum Anlass, die fachlichen Anforderungen der Abbildung von Vertragsanpassungen aufzubereiten und mögliche bilanzielle Folgen unter Berücksichtigung der zukünftigen Regelungen des IFRS 9 und IFRS 13 ...