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Erfassung von Beteiligungserträgen bei abweichendem Geschäftsjahr
Da die Mehrheit aller Kapitalgesellschaften ein Geschäftsjahr hat, welches dem Kalenderjahr entspricht, werden Beschlüsse zur Verwendung eines erwirtschafteten Gewinns nicht selten bereits in der ersten Hälfte des folgenden Kalenderjahres gefasst. Folglich weist das Finanzergebnis häufig saisonale Effekte auf, die mit der Realisierung von Beteiligungserträgen zu bestimmten Zeitpunkten zu erklären sind.
Aufseiten der die Dividenden empfangenden Gesellschaften stellt sich demnach die Frage, ob eine Glättung des Ergebnisses und damit eine Vermeidung der saisonalen Einflüsse möglich sind. Hierauf gehen die Autoren – auch anhand von Beispielen – in diesem Beitrag ein.
1. Allgemeines zur Erfassung von Beteiligungserträgen
Die Realisierung von Beteiligungserträgen fällt unter IAS 18, der sich grundsätzlich mit Umsatzerlösen beschäftigt. Nach IAS 18.1 gehören hierzu auch solche Umsatzerlöse, die sich aus „der Nutzung von Vermögenswerten des Unternehmens durch Dritte gegen Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden” ergeben. Demzufolge sind die Gewinnausschüttungen, d.h. die Beteiligungserträge, nach den Regelungen des IAS 18 zu erfassen. Bei der Erfassung von Beteiligungserträg...