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Konsolidierung von Unterstützungskassen nach HGB und IFRS
In der Praxis der betrieblichen Altersversorgung erfreuen sich Unterstützungskassen (im Folgenden: UK) großer Beliebtheit. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB die Konsolidierung von Zweckgesellschaften geregelt, der durch DRS 19 „Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises” flankiert wird. In den IFRS ist die (Voll-)Konsolidierung in IAS 27 geregelt, der für Zweckgesellschaften um SIC 12 ergänzt wird. Im Mai 2011 hat der IASB mit IFRS 10 „Consolidated Financial Statements” einen neuen Konsolidierungsstandard veröffentlicht, der mit einem neuen, einheitlichen Konsolidierungskonzept aufwartet. Der Beitrag untersucht die Konsolidierung von Unterstützungskassen nach HGB und IFRS.
1. Zivil- und arbeitsrechtliche Grundlagen bei UK
Zum Verständnis der Bilanzierung bei Einschaltung von UK ist das Verständnis der Rechtsbeziehungen bei Einschaltung einer UK unverzichtbar, die durch ein Dreiecksverhältnis Arbeitgeber (= Trägerunternehmen) – Arbeitnehmer – UK charakterisiert sind. Konstitutives Merkmal einer UK ist, dass sie den begünstigten Arbeitnehmern keinen (formalen) Rechtsanspr...