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Rückstellungen für belastende Verträge nach IFRS – am Beispiel der Fortführung eines defizitären Filialbetriebs
Gegenstand des Rückstellungsansatzes nach IFRS sind regelmäßig sog. belastende Verträge. Diese Verträge sind dadurch gekennzeichnet, dass die unvermeidbaren Erfüllungskosten der eingegangenen Verpflichtung den erwarteten künftigen Nutzen aus dem Geschäft übersteigen. In der Praxis kommt der Ansatz solcher Rückstellungen regelmäßig dann vor, wenn aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bspw. Filialbetriebe nur noch defizitär weiterbetrieben werden können. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten rückt die Beurteilung dieser Fragestellung in den Mittelpunkt.
1. Rückstellungsdefinition und Merkmale belastender Verträge
Eine Rückstellung (provision) ist, wie nach handelsbilanziellem Recht auch, eine Schuld, die hinsichtlich ihrer Höhe oder Fälligkeit nach ungewiss ist und im Übrigen, als Unterart der Schulden, die Ansatzvoraussetzungen nach IAS 37.14 erfüllen muss. Die Unsicherheit über die Höhe der Verbindlichkeit beinhaltet gleichzeitig eine Ungewissheit über das Bestehen der Verpflichtung. Für den Ansatz einer Rückstellung müssen sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses bei mehr als 50 % liegen, d.h. es müssen mehr Gründe ...