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Herstellungskostenermittlung nach IAS 2 unter Berücksichtigung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte – Aktivierungspflicht anteiliger Abschreibungen
In der Praxis basiert der Herstellungsprozess häufig auf einem selbst geschaffenen Vermögenswert, z.B. einem Patent. Falls der immaterielle Vermögenswert einer begrenzten und bestimmbaren Nutzungsdauer unterliegt, müssen dessen Abschreibungen als Bestandteil der Herstellungskosten der produzierten Vermögenswerte aktiviert werden.
Die Autoren erläutern hierzu den Ansatz und die Bewertung von Vorräten und illustrieren dies an einem Fallbeispiel.
1. Einleitung
Vorräte stellen insbesondere bei Industrieunternehmen regelmäßig einen zentralen Bilanzposten innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte dar. Folglich kann deren Bilanzierung und Bewertung einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben. Die Bilanzierung des Vorratsvermögens nach IFRS ist Gegenstand von IAS 2. Vermögenswerte fallen gemäß IAS 2.6 dann hierunter, wenn sie im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs
zum Verkauf gehalten werden,
sich noch im Herstellungsprozess für einen derartigen Verkauf befinden oder
als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Rahmen der Herstellung oder Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden.
Erfolgt die Herstellung hierbei unter Rückgriff auf einen (in...