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Das Kündigungsrecht des Versicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers nach dem IRÄG 2010
Insbesondere in der Rechtsschutz- und D&O-Versicherung
Der Beitrag widmet sich den Auswirkungen des IRÄG 2010 auf das Versicherungsvertragsrecht. Untersucht wird der Einfluss der neuen §§ 25a und 25b IO auf die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Versicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers (im Folgenden: VN) nach § 14 Abs 1 VersVG sowie auf die Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Versicherers wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten (§§ 16 ff, 41 VersVG), Gefahrerhöhung (§§ 23 ff VersVG) und Prämienzahlungsverzugs (§§ 38, 39 VersVG). Abschließend wird die Zulässigkeit insolvenzbezogener Risikoausschlüsse erörtert.
I. Einführung
Das IRÄG 2010, das am in Kraft getreten ist, brachte erhebliche Neuerungen im österreichischen Insolvenzrecht, die vor allem die Förderung der Sanierung schuldnerischer Unternehmen bezwecken. Materiell-rechtliches Kernstück der Novelle sind die Änderungen in Bezug auf Vertragsverhältnisse und im Besonderen die neuen Regelungen der §§ 25a und 25b IO. Diese sehen zum einen eine temporäre Vertragsauflösungssperre für Vertragspartner des Schuldners vor, wenn die Auflösung des Vertrages die Unternehmensfortführung gefährden könnte. Zum anderen wird ein Verbot (formell) insolvenzabhängiger Lösungsklauseln statuiert....