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immo aktuell 4, August 2023, Seite 203

Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft zur Geltendmachung abgetretener Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche

immo aktuell 2023/32

§ 18 Abs 2 WEG; § 509 ff ABGB; § 922 ff ABGB; § 1293 ff ABGB

Die durch Annahme durch den Verwalter wirksam zustande gekommene Zession bewirkt im Außenverhältnis die Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft, ohne dass das Prozessgericht die über die Geltendmachung der abgetretenen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegebenenfalls erfolgte interne Willensbildung der Eigentümergemeinschaft überprüfen müsste.

Sachverhalt: [1] Am schlossen H* und M* (in der Folge: die Brüder) als Mit- bzw Wohnungseigentümer zu jeweils 233/600tel Anteilen einerseits und eine Immobilien GmbH als Mit- und Wohnungseigentümerin zu 134/600tel Anteilen andererseits einen Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum, der der Immobilien GmbH den Ausbau des Dachbodens und den Einbau einer Garage erlaubte. Im Gegenzug verpflichtete sich die Immobilien GmbH zur Durchführung umfassender Arbeiten an allgemeinen Teilen der Liegenschaft innerhalb von längstens fünf Jahren ab Vertragsunterfertigung sowie zur Beseitigung sämtlicher durch ihre Bauarbeiten verursachten Schäden. Die Beklagte erwarb die Wohnungseigentumsanteile der Immobilien GmbH und übernahm deren vertragliche Verpflichtungen.

[2] In weiterer Folge baute die Beklagte...

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