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Ein Streifzug zu den Verfahren bei Enteignungsentschädigung von Tunnelservituten
Die Beurteilung der Frage nach Umfang und Höhe der einem Enteigneten für den Entzug seines Eigentumsrechts an einem Grundstück oder dessen Einschränkung gebührenden Entschädigung ist eine, die oftmals gerichtlicher Klärung bedarf (ein Dissens liegt hierbei zumeist in der Bewertungsweise und der Entschädigungswürdigkeit einzelner Nachteile).
In Zusammenhang mit dem laufenden Wiener U-Bahn-Ausbau hat die Frage der angemessenen Entschädigung bei Einräumung von Tunnelservituten (Einschränkung im Eigentumsrecht im innerstädtisch verbauten Gebiet) wiederum an Aktualität gewonnen.
1. Historische Entwicklung der Rechtsgrundlagen
Ausgehend vom Gedanken, dass ein vollständiger Eigentumsentzug hinzunehmen ist, aber dafür immer eine vollständige Entschädigung zu leisten ist, wurden bereits mit dem im Jahr 1812 in Kraft getretenen ABGB die Bestimmungen für den Fall einer Enteignung geschaffen.
Nachfolgend wurden mit Erlass der Konzessionsdirektiven vom 29. 12. 1837 und vom 18. 6. 1838 die allgemeinen Rechtsgrundlagen für den unternehmensrechtlich privat organisierten Bahnbau in Österreich geschaffen (für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn war eine Konzession notwendig), wobei diese festlegten, dass di...