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immo aktuell 4, August 2023, Seite 173

Die HeizKG-Novelle 2023

Alexander Kollmann

Die rezente Novelle des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes (HeizKG) ist primär klarstellender Natur und soll durch die Einführung neuer Transparenzbestimmungen für mehr Klarheit beim Abnehmer sorgen. Im vorliegenden Beitrag werden die einzelnen Änderungen der Novelle dargestellt und mitsamt der letzten Novelle 2021 insbesondere im Lichte der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU idF der Richtlinie (EU) 2018/2002 näher erörtert.

1. Überblick

Mit BGBl I 2023/22 hat der Gesetzgeber das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) einer aus zwei Punkten bestehenden Novelle unterworfen. Diese steht ausschließlich im Zeichen der weiteren Transparenzförderung durch Ausweitung der ohnehin schon umfangreichen Informationsrechte der Wärme- und Kälteabnehmer. So wurde das in § 18 Abs 1 Z 6 HeizKG normierte Informationsrecht hinsichtlich der für das jeweilige Nutzungsobjekt ermittelten Verbrauchsanteile erheblich ausgeweitet und hat nun auch eine Erklärung zur zugrunde liegenden Ermittlungs- und Berechnungsmethode sowie deren Kosten zu enthalten. Weiters wurde durch die Einfügung des Abs 1a in § 18 HeizKG klargestellt, dass die Abrechnungsinformation sowie die historischen Verbrauchs...

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