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Luxusimmobilien und Vorsteuerabzug: Kein Einbezug eines Veräußerungserlöses in die Renditeberechnung
immo aktuell 2023/27
§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG; § 8 Abs 2 KStG
[M]it der Renditeerwartung eines marktüblich agierenden Immobilieninvestors [ist] jene Rendite gemeint […], die üblicherweise aus dem eingesetzten Kapital durch Vermietung erzielt wird (vgl ). Ein allfälliger späterer Veräußerungsgewinn – auch wenn er in der Folge tatsächlich eingetreten ist – ist in diese Renditeberechnung nicht miteinzubeziehen.
Sachverhalt: Die revisionswerbende S GmbH hatte im März 2003 eine denkmalgeschützte Altstadtvilla erworben. Diese wurde zunächst (wohl 2003 und 2004) im Umlaufvermögen der GmbH bilanziert. Beginnend mit dem Jahr 2004 plante die Revisionswerberin die Sanierung des Gebäudes. Ab dem Jahr 2005 bilanzierte sie die Liegenschaft im Anlagevermögen. Die Liegenschaft wurde in der Folge in den Jahren 2005 bis 2009 umfassend und mit hochwertigen Materialien und edler Innenausstattung saniert/ergänzt. Die Liegenschaft wies insgesamt eine Wohnnutzfläche von 370 m2 auf und besaß zusätzlich eine Tiefgarage mit vier bis fünf Stellplätzen und einer Umkehrmöglichkeit. Insgesamt waren – inkl den Anschaffungskosten für die Liegenschaft iHv rund 757 T€ – für die Sanierung und Anschaffung des Geb...