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Besteuerung von Immobilieneinkünften nach dem geänderten DBA VAE
Änderungen aufgrund des geänderten DBA in Fallbeispielen
Seit ist das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Österreich (DBA VAE) in Kraft. Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft den Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode. Aufgrund dieser Änderung sind in den Vereinigten Arabischen Emiraten bislang steuerfrei oder niedriger besteuert gebliebene Einkünfte zukünftig in Österreich zu besteuern. Dies betrifft auch Einkünfte aus Immobilienvermögen.
1. Überblick
Österreich hat am das Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll wurde noch im Dezember 2021 von Österreich ratifiziert. Der Ratifizierungsprozess in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) verzögerte sich bis Dezember 2022, wodurch das geänderte DBA erst nach Abschluss der Ratifizierung in den VAE – somit am – in Kraft trat. Gemäß Art 9 Abs 2 lit b Änderungsprotokoll sind die neuen Regelungen auf Steuerjahre nach dem anzuwenden.
Hinsichtlich der Besteuerung folgen die meisten Staaten dem sogenannten Welteinkommensprinzip, wonach sämtliche in- und ausländischen Einkünfte einer im jeweiligen Staat ansässigen Person de...