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immo aktuell 4, August 2023, Seite 159

Abschreibungen von Immobilien im Lichte der EU-Taxonomie-Verordnung

Sebastian Gstaltner und Bernhard Winkelbauer

Mit der EU-Taxonomie-VO wurde ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen, mit dem Ziel, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. Dadurch können Investitionen hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit beurteilt werden, was insbesondere auch den Immobiliensektor, dem im Klimaschutz eine besondere Rolle zukommt, beeinflussen kann. So könnten „nicht taxonomiekonforme“ – also nicht ökologisch nachhaltige – Immobilien künftig an Wert verlieren, wobei sich die Frage stellt, wie eine derartige Wertminderung im Steuer- und Unternehmensrecht zu behandeln wäre.

1. EU-Taxonomie-Verordnung und Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die am erlassene EU-Taxonomie-VO, die einen wesentlichen Teil des EU-Aktionsplans für die Finanzierung von nachhaltigem Wachstum darstellt, soll ua dazu beitragen, Kapitalströme hin zu nachhaltigen Investitionen umzulenken. Die Taxonomie-VO bietet somit eine Grundlage für die Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit der Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen. Die Beurteilung hat vor dem Hintergrund der folgenden, in der Verordnung festgelegten Umweltziele zu erfolgen:

1.

Klimaschutz;

2.

Anpassung an den Klimawa...

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